Verteidigungshaushalt
Deutschland erhöht seine Verteidigungsausgaben auf 3,5 % des BIP. Bleibt es dabei? Dieses Dashboard geht der Frage in drei Schritten nach: was die Geschichte über solche Aufrüstungen sagt, wie sich die Ausgaben gemäß Finanzplan und NATO-Fähigkeitszielen mittelfristig entwickeln und wie die Bereichsausnahme wieder unter die Schuldenbremse gebracht werden könnte.
Im historischen Vergleich werden die deutschen Verteidigungsausgaben in den kommenden Jahren ungewöhnlich stark ansteigen. Bis 2030 ist eine Erhöhung um 2,3 bis 2,9 Prozentpunkte gegenüber dem Niveau von 2022 geplant, mehr als in vier der fünf großen Aufrüstungen der Nachkriegszeit. Auf solche Booms folgten bislang stets deutliche Rückgänge: nicht abrupt, aber ausnahmslos. In allen fünf Episoden waren drei Viertel des Anstiegs nach 5 bis 16 Jahren wieder abgebaut (siehe Chart „Boom-Bust-Muster“).
Wichtig: Um die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern zu wahren, wird hier nach der SIPRI-Abgrenzung gemessen. Diese umfasst deutlich mehr als die Verteidigungsausgaben des Bundes, zum Beispiel militärische Hilfen an die Ukraine. Sie ist eine Annäherung an die NATO-Quote, wobei die NATO-Zahlen meist noch etwas höher liegen. Von 2023 bis 2025 lagen zwischen 11 % und 28 % der SIPRI-Ausgaben außerhalb des Verteidigungsetats. Für die Jahre 2026 bis 2030, deren geplante Verteidigungsausgaben bereits feststehen, wird deshalb ein Band ausgewiesen. Seine untere Grenze entspricht den Ausgaben des deutschen Finanzplans, die obere Grenze dem Finanzplan zuzüglich der fortgeschriebenen Differenz zwischen SIPRI-Zahlen und Finanzplan der Vorjahre (im Schnitt 19 % zwischen 2023 und 2025). Deutschland dürfte die 3,5 %-Zielmarke deutlich überschreiten.
Die sehr schnell ansteigenden und hohen Verteidigungsausgaben sollen jahrzehntelangen Fähigkeitenabbau kompensieren und ermöglichen, die Bundeswehr wieder voll auszustatten. Würden die Verteidigungsausgaben auf dem gleichen Niveau fortgeführt, wäre das Ergebnis ein immer weiter wachsender Kapitalstock. Die Modellierung beantwortet die Frage, wie sich die Verteidigungsausgaben mittelfristig entwickeln würden, wenn (1) der Kapitalstock erhalten werden soll, zu dessen Erwerb man sich bereits verpflichtet hat, oder (2) die Nettoinvestitionen anhalten, bis die NATO-Fähigkeitsziele erreicht sind.
Wichtig: Die Modellierung stützt sich nicht auf die SIPRI-Definition, sondern auf Haushaltszahlen. Bis 2024 sind die Verteidigungsausgaben als Einzelplan 14 und Sondervermögen Bundeswehr definiert, ab 2025 als Ausgaben der Bereichsausnahme für Verteidigung und Sondervermögen Bundeswehr.
Zentrales Ergebnis: Der hohe Aufbau sollte in Friedenszeiten nur vorübergehend nötig sein. Die NATO-Fähigkeitsziele dürften laut Modell bald erreicht sein und die aufgebauten Fähigkeiten ließen sich danach auch bei deutlich geringeren Ausgaben halten; in beiden Szenarien fällt der Ausgabenanteil langfristig auf gut 2,2 % (Finanzplan) bzw. rund 2,5 % (NATO-Bedarf). Die Ausgaben bereits direkt nach Ende des Finanzplans abzusenken würde jedoch nicht reichen, um die NATO-Fähigkeitsziele zu erreichen: Der Kapitalstock des Finanzplans bliebe in diesem Fall deutlich unter dem NATO-Mindestbedarf.
Disclaimer: Die Ergebnisse hängen stark von Annahmen zu Preisen und Wertentwicklung ab. Sie sollten als Größenordnungen verstanden werden, nicht als Punktschätzungen.
Beide Szenarien im Verhältnis zum BIP. Bis 2030 identisch; danach hält „Finanzplan“ nur noch den Bestand (Anteil fällt zurück), während „NATO-Bedarf“ bis zur Vollausstattung weiter aufbaut.
Bestand an Ausrüstung und Munition, real in Preisen von 2026. Bis 2030 verlaufen beide Szenarien gleich; die NATO-Ziel-Linie (679 Mrd €) markiert die Vollausstattung. Danach baut nur „NATO-Bedarf“ weiter auf, während „Finanzplan“ auf dem Erhaltniveau abflacht (nur noch Ersatzbedarf δ·K). Die schattierte Fläche ist der Fehlbetrag des Finanzplans zur Vollausstattung (rund 143 Mrd €).
Daten: Bundeshaushalt.de, Haushaltstracker Dezernat Zukunft, Heinemann et al., 2025, Kiel Military Procurement Tracker, BMWE, eigene Berechnungen.
Stand. 20.07.2026 · Version 3587c70
Ausgaben für die Verteidigung und weitere sicherheitsrelevante Bereiche, die ein Prozent des BIP übersteigen, unterliegen nicht der NKA-Begrenzung der Schuldenbremse.Sinngemäß nach Art. 115 Abs. 2 GG (Grundgesetzänderung vom 25. März 2025).
Ökonomen sind sich weitgehend einig, dass Verteidigung zu den Kernaufgaben des Staats gehört und mittelfristig aus dem Haushalt finanziert werden sollte. Es ist jedoch wenig plausibel, dass die Bereichsausnahme durch eine schrittweise Konsolidierung über 10 Jahre oder länger in den Haushalt integriert wird, da selten über eine so lange Zeit gespart werden kann, ohne dass es der Wirtschaft schadet.
Internationaler Währungsfonds (2023):
Der IWF hat rund fünf Jahrzehnte Schuldenabbau-Episoden über alle Einkommensgruppen ausgewertet (bis zu 129 Länder, 1970–2021). Eine Episode dauert im Median rund 5 Jahre — nur etwa jede fünfte hält 10 Jahre durch, kaum eine 20.
Der Grund ist der Konjunkturzyklus: Konsolidierung gelingt vor allem im Aufschwung, doch über ein bis zwei Jahrzehnte treffen jede Volkswirtschaft Rezessionen, die den Abbau unterbrechen. Eine über 10 Jahre durchgehaltene Konsolidierung ist daher die historische Ausnahme, nicht die Regel.
Ob der Bund eine Schuldenbremse einhalten kann, die jährlich bestimmten Abbauschritten folgt, hängt von vielen Unwägbarkeiten ab. Der Abbaupfad setzt am Höchststand an und reduziert das zulässige Defizit jährlich um den eingestellten Abbauschritt bis auf die 1-%-Schwelle der Bereichsausnahme.
Weniger starre Reformoptionen wären z. B.: